Bei dem Verdacht des Vorliegens von rechtswidrigen Handlungen Ihrer
Mitarbeiter zum Nachteil Ihres Unternehmens, unterstützen
wir Sie bei der Aufdeckung dieser Taten.
Mitarbeiter zum Nachteil Ihres Unternehmens, unterstützen
wir Sie bei der Aufdeckung dieser Taten.
Beispiele für solches Fehlverhalten können sein
- Außendienstmitarbeiter entziehen sich der Kontrolle ihres Unternehmens, indem sie von ihren vorgeschriebenen Routen abweichen und privaten Erledigungen nachgehen.
- Ihrem Unternehmen werden Fahrtstreckenentschädigungen und Leistungen in Rechnung gestellt, die tatsächlich nicht erbracht wurden.
- Spesen- und Abrechnungsbetrug.
- Handel mit entwendeten oder unterschlagenen Produkten durch Ihre Mitarbeiter.
- Verdacht der Ausübung einer Nebenbeschäftigung im Krankenstand.
- Abfluss von internen Informationen zum eigenen Vorteil.
- Stoßbetrug
- Lohnfortzahlungsmissbrauch
- Forderungsmanagement
- Datensicherheit (Konkurrenz)
Durch verdeckte operative Maßnahmen, sowie den Einsatz technischer Hilfsmittel (konspirative Videoüberwachung) stellen wir für Sie fest, ob der bestehende Verdacht begründet ist und es in Ihrem Betrieb zu relevanten Straftaten kommt.